Häufige Fragen an die Podologie Seibt | Podologe Berlin

Unsere Podologinnen und Podologen haben jahrelange Erfahrung und wurden fachlich ausgebildet, um Ihre Füße bestmöglich zu behandeln. Wir wissen, dass viele Menschen Fragen zur Podologie und Heilmittelverordnung haben und hoffen, dass wir Grundsätzliches bereits auf dieser Seite kurz beschreiben können. Wir sind stolz darauf, unseren Patientinnen und Patienten eine stets individuelle Behandlung zu bieten. Kontaktieren Sie uns gern bei weiteren Fragen.

Für die podologische Komplexbehandlung gibt es 3 Diagnosegruppen: Diabetes mellitus mit vorliegender Schädigung am Fuß, neurologische Erkrankungen wie Parkinson, MS oder Neuropathien, sowie bei Vorliegen eines Querschnittsyndroms.

In allen Fällen muß ein Arzt die Notwendigkeit der Behandlung feststellen und eine HMVo ausstellen. Die Entscheidung darüber obliegt also der Einschätzung und Prüfung eines Arztes.

Sie bekommen eine Heilmittelverordnung (HMVo) in jeder ärztlichen Praxis mit Kassenzulassung, nach Absprache mit dem niedergelassenen Arzt.

Dauer Erstbehandlung: ca. 60 min.
Dauer Folgebehandlung: zwischen 20 – 40 min.
Spangenbehandlungen: ca. 60 min.

Die genannten Angaben sind ungefähre Richtwerte. Die Behandlungsdauer richtet sich grundsätzlich individuell nach dem Gesundheitszustand und Pflegebedarf von Patienten und Füßen.

Eine genaue Beurteilung der Haut in ihrem eigentlichen, trockenen Zustand ist selbst nach einem kurzen Fußbad nicht mehr möglich. Fußbad und Warmwasser verändern fast sofortig die Hauttemperatur, die Färbungen und die Beschaffenheit der Haut.

Durch die Aufweichung der Haut besteht eine höhere Verletzungsgefahr bei der aktiven Behandlung, zudem können Keime dann leichter in die Haut eindringen.

Bitte werden Sie unbedingt innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum Ihrer Heilmittelverordnung bei uns in der Praxis für Ihre erste Behandlung vorstellig. Andernfalls verfällt die HMVo.

In einer laufenden Verordnung und Behandlung darf der Abstand zwischen 2 aufeinanderfolgenden Behandlungen eine Dauer von 12 Wochen nicht überschreiten. Danach ist Ihre Heilmittelverordnung ungültig und muss neu ausgestellt werden.

Unsere Podologie bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter die Podologische Komplexbehandlung und die Teilbehandlung. Informieren Sie sich gern auf unserer Leistungs-Seite (hier klicken).

Selbstverständlich! Auf unserer Kontaktseite (hier klicken) können Sie sich gern über unser Kontaktformular, oder direkt über einen dort hinterlegten Email-Link, an uns wenden. Natürlich können Sie auch andere häufige Fragen mit uns telefonisch klären.

Remmele’s Propolis ist eine seit 1978 in Deutschland hergestellte Produktmarke für podologische Pflegeprodukte aus dem Fachhandel, sowie für Gesichts- und Körperpflege und Nahrungsergänzung. Unsere Charlottenburger Adresse ist größer, als es für unsere Patienten den Anschein hat, denn wir produzieren und lagern vor Ort im selben Haus. Alle unsere Produkte sind naturrein auf der Basis von Bienenwirkstoffen wie Propolis, Honig, Gelée Royal und Wachs. Besuchen Sie gern unsere Website (hier klicken) und lernen Sie unser Produktsortiment kennen!